Haben Sie Karten für eine Veranstaltung, die nicht stattgefunden hat? Hier erfahren Sie, ob es dafür einen Ersatztermin gibt, den Sie wahrnehmen können. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise
Neuer Termin: 27.04.2024 – 20:00 Uhr
Neuer Termin: 14.06.2024 – 20:00 Uhr
Neuer Termin: 29.06.2024 – 20:00 Uhr
Ja. Sofern ein Ersatztermin aufgeführt ist, sind die Karten hierfür gültig. Sie müssen Nichts weiter veranlassen, sofern dies nicht explizit erwähnt ist..
In diesem Fall hat die Veranstaltung entweder bereits stattgefunden, oder die Frist für Rückgaben (bei ersatzloser Absage) ist bereits abgelaufen.
Wir weisen daraufhin, daß sämtliche Ersatztermine und Fristen auf diesen Seiten, sowie auf allen unseren Plattformen, inklusive Pressemedien, bekanntgegeben werden bzw. wurden. Eine Löschung erfolgt frühestens 3 Monate nach Ablauf der Frist bzw. nach dem durchgeführten Termin.
Da die Veranstaltung stattgefunden hat und damit die Leistung für das gekaufte Ticket erbracht worden ist, besteht leider kein Anspruch auf eine Gegenleistung. Ihre Karten sind leider verfallen.
Grundsätzlich wird ein Ersatztermin nicht vorverlegt. Wie beim Ursprungstermin kann aber auch der Ersatztermin unter bestimmten Umständen nochmal verlegt werden müssen. (zum Beispiel Krankheit, Pandemie, usw)
Wir empfehlen, immer einen Blick auf unsere Seiten kurz vor dem Termin zu werfen. Änderungen werden hier und bei den „News“ umgehend bekanntgegeben..
Dann können Sie die Karten bis 6 Wochen nach dem abgesagten Veranstaltungstermin zurückgeben, aber bitte nur dort, wo Sie die Tickets gekauft haben. Generell ist die auszahlende Stelle berechtigt, die Vorverkaufsgebühren einzubehalten (in der Regel 10-12%)
Im Rahmen der Corona-Kriese hat sich die sog. „Gutscheinlösung“ etabliert. D.h. Sie erhalten den Gegenwert Ihrer Karten als Gutschein oder können die Tickets direkt für eine andere Veranstaltung tauschen.